Anhänger Mietvertrag

 

Sie möchten einen unserer Anhänger mieten? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular vollständig aus, damit wir Ihren Anhänger Mietvertrag schnell bearbeiten und Ihnen eine Bestätigung senden können.

 

Hinweise: Wir bitten Sie bei Abholung eines gemieteten Anhängers Ihren Personalausweis, Führer- und Fahrzeugschein sowie 50,- € Kaution in bar mitzubringen.

 

Die angegebene Abholzeit ist bindend! Haben Sie Verständnis, wenn wir nach einer einstündigen Überschreitung der genannten Uhrzeit den gebuchten Anhänger anderweitig vermieten.

 

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Die mit * Sternchen versehenen Felder sind Pflichtfelder, die wir benötigen um Ihren Mietvertrag  bearbeiten zu können. Alle weiteren Eingaben tätigen Sie auf freiwilliger Basis, die uns jedoch dabei helfen, Ihnen zum Beispiel eine Bestätigung senden zu können.

 

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, den CITY-Anhaenger.de um Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit von CITY-Anhaenger.de die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Darüber hinaus können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per eMail an CITY-Anhaenger.de übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Mietvertragsbedingungen

 

§ 1 Voraussetzungen der Vermietung

Der Mieter oder der von ihm gestellte Fahrer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sowie einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese Papiere auf Verlangen dem Vermieter vorlegen. Einer dritten Person, die für den Mieter das Mietfahrzeug abholt, ist ein Auftragsschreiben zur Aushändigung an den Vermieter mitzugeben. Der Mieter hat sich über die rechtlichen Vorschriften betreffend das Mitführen von Anhängern zu informieren und diese einzuhalten. Dem Mieter ist es untersagt, das Mietfahrzeug dritten Personen zu überlassen, ausgenommen Familienangehörige sowie Arbeitnehmer des Mieters.

§ 2 Vermietung für Fahrten in das Ausland

Fahrten ins Ausland dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter für den Anhänger auf seine Kosten eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen oder einen dem Wert des Anhängers entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit zu hinterlegen.

§ 3 Übernahme des Mietfahrzeuges

Das gemietete Fahrzeug ist bei der örtlichen Station von City-Anhaenger.de innerhalb der Geschäftszeiten zu übernehmen. Mit der Übernahme erkennt der Mieter an, dass sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem, fahrbereitem, sauberen und mängelfreiem Zustand befindet, und dass das Zubehör sowie die Anhänger-Papiere einschließlich der grünen Versicherungsdeckungskarte vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand sind.

§ 4 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkten (Tage / Stunden).

Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, ansonsten werden die Mietgebühren in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreis in Rechnung gestellt.

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit gelten folgende Nachbelastungen: ab 15 Minuten ist pro Stunde eine Nachzahlung  von 1 Stunde, und bei einer Tagesmiete mit einer Verspätung ab 2 Stunden ist ein weiterer Tagesmietpreis zu zahlen. Ferner ist der Vermieter bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit sowie im Falle des Rücktritts vom Vertrage oder dessen Kündigung berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu nehmen oder durch Dritte in Besitz nehmen zu lassen. Bei Überschreitung der Mietzeit haftet der Mieter voll für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- oder Kaskoschäden.

§ 5 Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter ist im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet selbst sicherzustellen, welchen Anhängertyp er mit seiner Fahrerlaubnis (B, B96, BE) und seinem Fahrzeugtyp ziehen darf.

Der Mieter hat den Anhänger pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Insbesondere hat der Mieter ständig die Verkehrs- und Betriebssicherheit (Reifendruck, Beleuchtungseinrichtung, Bremsenfunktion) des Anhängers zu überprüfen.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zu einem Kostenbeitrag von 100,- € ohne Weiteres beauftragen. Eine Erstattung ist nur gegen Vorlage einer vollständigen Quittung möglich, ausgestellt auf Stationen von City-Anhaenger.de. Größere Reparaturen darf der Mieter nur mit unserer Zustimmung in Auftrag geben. Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet.

Dem Mieter ist es untersagt, den Anhänger zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken sowie anderen nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.

Der Mieter hat ferner für eine ordnungsgemäße Sicherung des Anhängers gegen Diebstahl Sorge zu tragen und ihn in einer Garage oder an einem in sonstiger Weise gesicherten Platz abzustellen.

Bei Betriebsunfähigkeit des Anhängers auf freier Strecke sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Anhängers zu treffen. Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu benachrichtigen. Zeugen und alle sonstigen Beweismittel sind zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung sowie der Polizei alle Auskünfte zu geben, die zur Aufklärung des Unfallherganges erforderlich sind.

§ 6 Haftung des Mieters

Bei Diebstahl oder Unterschlagung haftet der Mieter zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes des selbigen Neuanhängers.

Wird der Mieter während der Nutzung des Anhängers verschuldet oder unverschuldet in einen Unfall, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen Unfall beteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §5 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Anhänger in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Anhängers festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit der Anhänger nicht durch ihn oder einen Dritten genutzt wurde.

Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

Wird bei der Rückgabe des Anhängers ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

§ 7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, die infolge einer während der Mietzeit eingetretenen Verkehrsunsicherheit oder Betriebsunfähigkeit des Mietfahrzeuges entstanden sind. Die Haftung des Vermieters außer Vertragsverletzung oder Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Rückgabe des gemieteten Anhängers / Trailers

Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter binnen der Geschäftszeiten den Anhänger nebst Zubehör und Fahrzeugpapiere in einwandfreiem Zustand dem Vermieter wieder zu übergeben. Etwaige während der Mietzeit aufgetretene Schäden am Fahrzeug, dessen Zubehör oder den Fahrzeugpapieren sind - ebenso bei Verlust - dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie durch außergewöhnliche Abnutzung an dem Anhänger entstanden sind, sowie für die hierdurch bedingten Reparaturkosten, die eingetretene Wertminderung und die Kosten etwaiger Gutachten und der Rechtsberatung.

Die Rückgabe des Mietfahrzeuges wird durch die Stationen von City-Anhaenger.de oder deren Beauftragten schriftlich mit Datum und Zeitangabe unter Vorbehalt bis zur endgültigen Überprüfung des Anhängers / Trailers durch Fachpersonal auf dem Original des Mietvertrages sowie dessen Kopie quittiert.

§ 9 Zahlung

Der Mietpreis ist grundsätzlich Brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist vor Fahrtbeginn zu 100 % zu entrichten, in bar oder per EC Karte. Bei Verlängerung der Mietzeit nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter, ist der nachzuberechnende Mietpreis bei Rückgabe des Mietfahrzeuges sofort in bar oder EC Karte zu bezahlen. Bei vorheriger Absprache können für Firmen vorab in Rechnungen gestellt werden, die aber vor Mietbeginn zu 100 % beglichen sein müssen. Der Rechnungsbetrag ist nicht Skonto fähig.

§ 10 Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht des Vermieters

Kommen dem Vermieter nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis, welche die Zahlungsfähigkeit des Mieters oder dessen Unzuverlässigkeit als bedenklich erscheinen lassen, so kann der Vermieter unter Darlegung dieser Umstände unter Fristsetzung sofortige Sicherheitsleistung in bar in Höhe des Wertes des Anhängers verlangen. Kommt der Mieter der Aufforderung nach Sicherheitsleistung nicht nach, so kann der Vermieter nach Fristablauf vom Vertrage zurücktreten und die sofortige Herausgabe des Anhängers verlangen oder sich in dessen Besitz setzen.

Im Falle grober Vertragsverletzung durch den Mieter kann der Vermieter auch ohne vorherige Anmahnung die fristlose Kündigung des Vertrages erklären und sofortige Herausgabe des Anhängers verlangen.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 12 Datenschutz

Erhobene personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, eMail-Adresse) werden zur Auftrags- und Buchhalterischenabwicklung und entsprechend der fiskalischen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben dem zuvor eingewilligt, da es  für die Auftragserfüllung notwendig ist.

Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher keine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

Sie haben jederzeit das Recht, von Herrn Dincer Meric, Station Seelze, über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

Auch haben Sie das Recht auf Berichtigung / Löschung oder Nutzungseinschränkung Ihrer Daten anzuordnen.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt unser Geschäftssitz als vereinbart.

 

Stand Januar 2023

Dincer Meric

City-Anhaenger.de

Stöckener Straße 55 · 30926 Seelze /OT Letter

 

 

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